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Information über ErP- Ökolabel

25.09.2015

Am 26.09.2015 tritt die Erp-Richtlinie in Kraft

Die EU-Kommission hat festgelegt, dass bei Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf Verringerung der Umweltauswirkungen und Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung besteht.
Daher müssen Händler / Installateure, die Raumheiz-/ Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher oder Verbundanlagen
an Endkunden vertreiben, diesen zukünftig bestimmte Informationen liefern.

Ab dem 26.09.2015 muss sichergestellt sein, dass einem Raumheiz- und Kombigerät ein Produktlabel für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-
Energieeffizienz und einem Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher ein Produktlabel für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz beigelegt wird.
Der Installateur ist außerdem verpflichtet, dem Kunden ein Verbundlabel zu erstellen, sobald der Wärmeerzeuger ausgetauscht wird und weitere Komponenten wie z.B. Solarthermie und Temperaturregler installiert werden.

Vorteile der ErP-Richtlinie:
- Einfache Erkennung energieeffizienter Produkte und Anlagen.
- Die Energieeffizienz einer Heizungsanlage wird transparent.
- Durch das Verbundlabel wird der Einfluss weiterer Komponenten darstellbar.

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