Wer heute ein Haus baut, dem schreibt die EnEV vor, dass er ein energieeffizientes Gebäude errichtet. Das heißt, der Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und der Wärmeverlust durch die Bauhülle dürfen gewisse Höchstwerte nicht überschreiten. Die entsprechenden Energie-Kennwerte sind im Energieausweis des Hauses eingetragen. Zurzeit gilt die EnEV 2009. Im Mai 2014 soll die neue EnEV 2014 in Kraft treten. Die Novelle wird den Energiestandard ab 2016 verschärfen: der zulässige Primärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent und der Wärmschutz der Bauhülle um 20 Prozent.
Welchen EnEV-Standard ein Haus erfüllen muss hängt davon ab, wann man den Bauantrag einreicht: zur Zeit gelten die Bestimmungen der EnEV 2009, ab 1. Mai nächsten Jahres die EnEV 2014 und ab 1. Januar 2016 die verschärfte EnEV 2014.
Die EnEV schreibt unter anderem energieeffiziente Anlagentechnik vor. Zur EnEV 2014 sollen Listen mit Standard-Ausstattungen für ungekühlte Wohnhäuser gelten. Der Planer muss für solch ein Haus keinen Nachweis mehr berechnen.
Wer erneuerbare Energien über Solaranlagen, Wärmepumpen oder Kraft-Wärme- Kopplung nutzt, dem kommen diese auch über die Energiebilanz nach EnEV zugute. Bereits die EnEV 2009 erlaubt es, dem Endenergiebedarf selbsterzeugten Strom anzurechnen, wenn man diesen aus erneuerbaren Energien erzeugt. Die EnEV 2014 regelt nun auch detailliert, wie der Planer den anrechenbaren Strom ermittelt.
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Welchen EnEV-Standard ein Haus erfüllen muss hängt davon ab, wann man den Bauantrag einreicht: zur Zeit gelten die Bestimmungen der EnEV 2009, ab 1. Mai nächsten Jahres die EnEV 2014 und ab 1. Januar 2016 die verschärfte EnEV 2014.
Die EnEV schreibt unter anderem energieeffiziente Anlagentechnik vor. Zur EnEV 2014 sollen Listen mit Standard-Ausstattungen für ungekühlte Wohnhäuser gelten. Der Planer muss für solch ein Haus keinen Nachweis mehr berechnen.
Wer erneuerbare Energien über Solaranlagen, Wärmepumpen oder Kraft-Wärme- Kopplung nutzt, dem kommen diese auch über die Energiebilanz nach EnEV zugute. Bereits die EnEV 2009 erlaubt es, dem Endenergiebedarf selbsterzeugten Strom anzurechnen, wenn man diesen aus erneuerbaren Energien erzeugt. Die EnEV 2014 regelt nun auch detailliert, wie der Planer den anrechenbaren Strom ermittelt.
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